3.1 |
Oberschiedsrichter |
3.1.1 | Für jede Veranstaltung ist ein verantwortlicher Oberschiedsrichter einzusetzen, dessen Name und Aufenthaltsort den Teilnehmern und ggf. den Mannschaftskapitänen bekannt zu geben sind. |
3.1.2 | Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für: |
3.1.2.1 | die Durchführung der Auslosung; |
3.1.2.2 | die Aufstellung des Zeitplans; |
3.1.2.3 | den Einsatz von Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten; |
3.1.2.4 | die Einweisung der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten vor Beginn des Turniers; |
3.1.2.5 | das Überprüfen der Spielberechtigung von Spielern; |
3.1.2.6 | die Entscheidung über eine Spielunterbrechung bei Notfällen; |
3.1.2.7 | die Entscheidung, ob Spieler den Spielraum (die Box) während des Spiels verlassen dürfen; |
3.1.2.8 | die Entscheidung, ob die festgelegten Einspielzeiten verlängert werden dürfen; |
3.1.2.9 | die Entscheidung, ob während des Spiels Trainingsanzüge getragen werden dürfen; |
3.1.2.10 | die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen; |
3.1.2.11 | die Entscheidung, ob und wo die Spieler während einer Unterbrechung wegen eines Notfalls trainieren dürfen; |
3.1.2.12 | das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen. |
3.1.3 | Falls, mit Zustimmung der Turnierleitung, Aufgaben des Oberschiedsrichters auf andere Personen delegiert werden, so müssen deren genauer Verantwortungsbereich und Aufenthaltsort den Teilnehmern und ggf. den Kapitänen bekannt gegeben werden. |
3.1.4 | Der Oberschiedsrichter - oder ein verantwortlicher Stellvertreter, der ihn während seiner Abwesenheit vertritt - muss während der ganzen Veranstaltung jederzeit anwesend sein. |
3.1.5 | Wenn der Oberschiedsrichter es für erforderlich hält, kann er einen Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten oder Schlagzähler jederzeit austauschen. Eine zuvor von dem Abgelösten innerhalb seiner Zuständigkeit getroffene Tatsachenentscheidung bleibt davon jedoch unberührt. |
3.1.6 | In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle fallen die Spieler unter die Zuständigkeit des Oberschiedsrichters. |