Tischtennis Regeln

Offizielle Tischtennisregeln (Teil B), Abschnitt: Oberschiedsrichter

3.1

Oberschiedsrichter
3.1.1 Für jede Veranstaltung ist ein verantwortlicher Oberschiedsrichter einzusetzen, dessen Name und Aufenthaltsort den Teilnehmern und ggf. den Mannschaftskapitänen bekannt zu geben sind.
3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
3.1.2.1 die Durchführung der Auslosung;
3.1.2.2 die Aufstellung des Zeitplans;
3.1.2.3 den Einsatz von Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten;
3.1.2.4 die Einweisung der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten vor Beginn des Turniers;
3.1.2.5 das Überprüfen der Spielberechtigung von Spielern;
3.1.2.6 die Entscheidung über eine Spielunterbrechung bei Notfällen;
3.1.2.7 die Entscheidung, ob Spieler den Spielraum (die Box) während des Spiels verlassen dürfen;
3.1.2.8 die Entscheidung, ob die festgelegten Einspielzeiten verlängert werden dürfen;
3.1.2.9 die Entscheidung, ob während des Spiels Trainingsanzüge getragen werden dürfen;
3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen;
3.1.2.11 die Entscheidung, ob und wo die Spieler während einer Unterbrechung wegen eines Notfalls trainieren dürfen;
3.1.2.12 das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen.
3.1.3 Falls, mit Zustimmung der Turnierleitung, Aufgaben des Oberschiedsrichters auf andere Personen delegiert werden, so müssen deren genauer Verantwortungsbereich und Aufenthaltsort den Teilnehmern und ggf. den Kapitänen bekannt gegeben werden.
3.1.4 Der Oberschiedsrichter - oder ein verantwortlicher Stellvertreter, der ihn während seiner Abwesenheit vertritt - muss während der ganzen Veranstaltung jederzeit anwesend sein.
3.1.5 Wenn der Oberschiedsrichter es für erforderlich hält, kann er einen Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten oder Schlagzähler jederzeit austauschen. Eine zuvor von dem Abgelösten innerhalb seiner Zuständigkeit getroffene Tatsachenentscheidung bleibt davon jedoch unberührt.
3.1.6 In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle fallen die Spieler unter die Zuständigkeit des Oberschiedsrichters.

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