2.4 |
Kleben |
2.4.1 | Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten. |
2.4.2 | Bei allen ITTF-Welt- und Olympischen Titelwettbewerben wie auch bei einer ausgewählten Zahl von Veranstaltungen der ITTF Pro Tour und des Jugend-Circuit müssen Schläger-Kontrollzentren eingerichtet werden; bei kontinentalen und regonalen Wettbewerben können sie eingerichtet werden. Das Schläger-Kontrollzentrum prüft - nach den auf Empfehlung des Materialkomitees vom Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien und Verfahrensweisen - Schläger, um sicherzustellen, dass die Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören u.a. (Aufstellung ist nicht erschöpfend) Dicke und Flachheit der Schlägerbeläge sowie etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen. Schläger, die diesen Test nicht bestehen, können in den oben aufgeführten Veranstaltungen nicht verwendet werden und der Spieler kann nach den zu dem Zeitpunkt geltenden Richtlinien und Verfahrensweisen bestraft werden. |
2.4.3 | Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden. |