1.2

Anwendbarkeit
1.2.1 Abgesehen von der in 1.2.2 festgelegten Ausnahme gelten die Regeln (Abschnitt A) für Welt-, Erdteil- und Olympische Titelwettbewerbe, offene Turniere und, sofern nicht von den teilnehmenden Verbänden anders vereinbart, für Länderkämpfe.
1.2.2 Das Board of Directors (BOD/Aufsichtsrat) ist berechtigt, den Veranstalter eines offenen Turniers zu autorisieren, vom Exekutivkomitee festgelegte Abweichungen von den Regeln zu übernehmen.
1.2.3 Die Bestimmungen für internationale Veranstaltungen gelten für
1.2.3.1 Welt- und Olympische Titelwettbewerbe, sofern nicht vom BOD anders genehmigt und den teilnehmenden Verbänden vorher mitgeteilt;
1.2.3.2 Erdteil-Titelwettbewerbe, sofern nicht vom zuständigen Kontinentalverband anders genehmigt und den teilnehmenden Verbänden vorher mitgeteilt;
1.2.3.3 Offene internationale Meisterschaften (7.1.2), sofern nicht vom Exekutivkomitee anders genehmigt und vpn den Teilnehmern nach 1.2.4 akzeptiert;
1.2.3.4 offene Turniere (Ausnahme: 1.2.4).
1.2.4 Soll in einem offenen Turnier irgendeine Bestimmung nicht angewandt werden, so sind Art und Ausmaß der Abweichung im Meldeformular anzugeben. Wer das Meldeformular ausfüllt und einschickt, erklärt damit sein Einverständnis mit den Bedingungen für die Veranstaltung, und zwar einschließlich solcher Abweichungen.
1.2.5 Die Regeln und Bestimmungen werden für alle anderen internationalen Veranstaltungen empfohlen. Unter der Voraussetzung, daß die Satzung beachtet wird, dürfen jedoch internationale Einladungs- und beschränkte Turniere sowie anerkannte internationale Veranstaltungen, die von nicht angeschlossenen Organisationen durchgeführt werden, nach Regeln gespielt werden, die von der ausrichtenden Organisation aufgestellt wurden.
1.2.6 Im allgemeinen ist davon auszugehen, dass die Regeln und die Bestimmungen für internationale Veranstaltungen angewandt werden, sofern nicht Abweichungen davon vorher vereinbart oder in den veröffentlichten Bestimmungen für diese Veranstaltung klar herausgestellt wurden.
1.2.7 Detaillierte Erläuterungen der Bestimmungen, einschließlich technischer Beschreibungen von Spielmaterial, werden in Form "Technischer Broschüren" veröffentlicht, die das BOD genehmigt, sowie in Handbooks for Match Officials and Tournament Referees (Handbücher für Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Oberschiedsrichter).


2.1

Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial
2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre.
2.1.2 Meldeformular oder Ausschreibung für ein offenes Turnier müssen Marken und Farben der zu verwendenden Tische, Netzgarnituren und Bälle angeben. Die Materialauswahl richtet sich nach den Festlegungen des Verbandes, in dessen Gebiet die Veranstaltung stattfindet, beschränkt sich jedoch auf solche Marken und Typen, die eine gültige ITTF-Zulassung besitzen.
2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge einer Marke und Art verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Blatt angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche Hersteller- bzw. Lieferanten- und Markenname sowie das ITTF-Logo plus ITTF-Nummer (wenn angebracht) deutlich zu erkennen sind.
Anm: Das ITTF-Büro führt Listen aller zugelassenen und genehmigten Materialien. Einzelheiten sind auf der ITTF-Webseite einzusehen.