2.1

Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial
2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre.
2.1.2 Meldeformular oder Ausschreibung für ein offenes Turnier müssen Marken und Farben der zu verwendenden Tische, Netzgarnituren und Bälle angeben. Die Materialauswahl richtet sich nach den Festlegungen des Verbandes, in dessen Gebiet die Veranstaltung stattfindet, beschränkt sich jedoch auf solche Marken und Typen, die eine gültige ITTF-Zulassung besitzen.
2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge einer Marke und Art verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Blatt angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche Hersteller- bzw. Lieferanten- und Markenname sowie das ITTF-Logo plus ITTF-Nummer (wenn angebracht) deutlich zu erkennen sind.
Anm: Das ITTF-Büro führt Listen aller zugelassenen und genehmigten Materialien. Einzelheiten sind auf der ITTF-Webseite einzusehen.